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Apothekerkammer soll nicht wirtschaftliche Eigeninteressen über Patientenbedarf stellen.
Als „in geradezu absurder Weise durch die Eigeninteressen der Apothekerkammer motiviert und eindeutig gegen die Gesundheitsversorgung auf dem Land gerichtet“, bezeichnet Johannes Steinhart, ÖÄK-Vizepräsident und Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte, den aktuellen Vorstoß von Apothekerkammer-Präsidentin Mursch-Edlmayr, wonach die ärztliche Hausapotheke die „schlechteste und am wenigsten nachhaltige Lösung“ sei und nicht den Bestand der öffentlichen Apotheken gefährden dürfe. Denn tatsächlich sei es genau umgekehrt, stellt Steinhart richtig: Die Gründungen neuer öffentlicher Apotheken in ländlichen Regionen führten in Österreich in den vergangenen zehn Jahren zu einem Zusperren von 62 ärztlichen Hausapotheken, hingegen wurden 155 öffentliche Apotheken neu eröffnet. Steinhart: „Die negativen Folgen dieser Entwicklung hat die Bevölkerung zu tragen, die dadurch eine bewährte wohnortnahe Versorgung verliert.“
Die vielen Neugründungen bei öffentliche Apotheken bringen mit sich, dass auch Standorte mit niedrigem Umsatzpotenzial gewählt wurden und werden, wodurch Apotheken früher oder später in Bedrängnis geraten. Bis dahin haben sie allerdings aufgrund der Gebietsschutz-Regelungen des in diesem Punkt völlig überholten Apothekergesetzes bestehende ärztliche Hausapotheken bereits verdrängt. „Wenn die Apothekerkammer jetzt behauptet, dass eine ärztliche Hausapotheke in jeder Gemeinde zum Zusperren von mehr als 600 öffentlichen Apotheken führen würde, dann zeigt das, wie brüchig das wirtschaftliche Fundament vieler Apotheken bereits ist“, sagt Steinhart. „Die Lösung kann also nur sein: Mehr ärztliche Hausapotheken. Wer die betriebswirtschaftlichen Probleme von Apothekern, die sich finanziell überhoben haben, auf Kosten der Patientenversorgung lösen möchte, handelt alles andere als ethisch.“
Versorgung bedroht
Auch die Forderung der Apothekerkammer-Präsidentin, den Bereitschaftsdienst der Apotheken analog zum ärztlichen Notdienst aus Mitteln der öffentlichen Hand zu finanzieren, da dies die Apotheken jährlich 36 Millionen Euro koste und sich „wirtschaftlich nicht mehr ausgehe“, stößt bei der Ärztekammer auf Kritik. „Hausärzte auf dem Land können ihre Patientinnen und Patienten durch ihre eigene Hausapotheke direkt mit ihren ärztlich verordneten Medikamenten versorgen, und das ohne Nacht- oder Feiertagszuschlägen“, sagt Silvester Hutgrabner, Leiter des ÖÄK-Referats für Landmedizin und Hausapotheken, und betont: „Ärztliche Hausapotheken sind, im Allgemeinen und im Besonderen zu Randzeiten, sehr versorgungsrelevant und müssen daher gestärkt werden.“
Wenn Apotheken es nicht schaffen, erfolgreich zu wirtschaften, dann sollten sie nicht die öffentliche Hand in die Pflicht nehmen, fordert Hutgrabner: „Ständig neue öffentliche Apotheken zu gründen, dann keine ausreichenden Umsätze zu erzielen und schließlich das finanzielle Risiko auf das Gesundheitsbudget abzuwälzen, das ist ganz sicher keine taugliche und tragfähige Lösung.“
Seit Längerem warnt die Österreichische Ärztekammer vor einer ärztlichen und medikamentösen Versorgungskrise in ländlichen Regionen. Denn aufgrund des Apothekengesetzes müssen immer mehr Ärztinnen und Ärzte ihre Hausapotheken schließen. Fast jede zweite der neuen öffentlichen Apotheken wurden 2009 bis 2018 in Gemeinden mit 1.000 bis 5.000 Einwohnern eröffnet, und ganz besonders dort kam es durch die Neueröffnungen zu einer Verdrängung bestehender ärztlicher Hausapotheken. „Das Apothekengesetz muss völlig überarbeitet, zeitgemäß angepasst und liberalisiert werden, wie es auch die Bundeswettbewerbsbehörde vorgeschlagen hat“, sagt Hutgrabner. „Wichtig ist, dass die im Apothekengesetz festgeschriebenen Mindestentfernungen zwischen ärztlichen Hausapotheken und öffentlichen Apotheken, wonach andernfalls Hausapotheken zusperren müssen, ersatzlos gestrichen werden.“
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