Grundsätzliches und Voraussetzungen

Was ist die Akkreditierung?

Die Akkreditierung ist eine Anerkennung für bewährte und langjährige Anbieter von DFP-approbierten Fortbildungen.
Akkreditierte Fortbildungsanbieter approbieren ihre Fortbildungen selbst in ihrem akkkreditierten medizinischen Gebiet. Sie sind verpflichtet, regelmäßig DFP-Fortbildungen anzubieten.

Wer kann um Akkreditierung ansuchen?

Gemäß § 21 Abs. 1 der Verordnung über ärztliche Fortbildung können folgende Institutionen um den Sonderstatus der Akkreditierung ansuchen:

  • von der Österreichischen Ärztekammer assoziierte wissenschaftliche Gesellschaften vertreten durch das vereinsrechtliche Leitungsorganrepräsentative
  • von der Österreichischen Ärztekammer assoziierte wissenschaftliche Gesellschaften nach Beschluss des Vorstandes der Österreichischen Ärztekammer
  • medizinische Universitäten vertreten durch den Rektor, sofern vom Rektorat der medizinischen Universität ein ärztlicher DFP-Verantwortlicher bestellt wurde
  • Universitätskliniken und klinische Institute sowie abgrenzbare etablierte Organisationseinheiten in Universitätskliniken und klinischen Instituten vertreten durch den Leiter der Universitätsklinik oder des klinischen Institutes
  • Abteilungen und Institute von bettenführenden Krankenanstalten, vertreten durch den Vorstand
  • Rechtsträger von einer oder mehrerer bettenführenden Krankenanstalten, sofern im Rechtsträger und in der akkreditierten Krankenanstalt ein ärztlicher DFP-Verantwortlicher bestellt ist vertreten durch den ärztlichen Leiter.

Physische Personen oder andere juristische Personen als die in Abs. 1 genannten können nicht akkreditiert werden.

Bei der Akkreditierung von medizinischen Universitäten und Krankenanstalten nach Abs. 1 Z 5 trägt die fachlich inhaltliche Verantwortung für das DFP der jeweilige Abteilungs- und Institutsvorstand bzw. von diesen dafür bestimmten Ärzt:innen.

Antragstellung und Ablauf des Akkreditierungsprozesses

Es ist ein Online-Antrag zu stellen, dieser wird an die Akademie der Ärzte übermittelt. Nach der Formalprüfung entscheidet die zuständige Landesärztekammer, der Akkreditierungsrat und abschließend die Österreichische Ärztekammer über eine mögliche Akkreditierung.

Mitglieder des Akkreditierungsrates

Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Grisold
Dr. Georg Ludvik
Dr.in Reingard Christina Glehr
Prim.a Dr. Christa Freibauer

Dauer der Akkreditierung/Aberkennung

Eine Akkreditierung kann befristet oder unbefristet erfolgen. Jeder akkreditierte Veranstalter kann jederzeit auf die Rechte aus der Akkreditierung verzichten.
Kommen nach Erteilung einer Akkreditierung Umstände hervor, die Anlass dazu geben, dass die Voraussetzungen, die zur Akkreditierung geführt haben, nicht oder nicht mehr vorliegen oder hält sich ein akkreditierter Veranstalter nicht an die Pflichten so kann der Akkreditierungsrat die Akkreditierung wieder aberkennen.

Jährliche Evaluierung der akkreditierten Anbieter

Um die Einhaltung der in der Verordnung über ärztliche Fortbildung festgelegten Qualitätsstandards stichprobenartig zu überprüfen, wird jährlich eine Evaluierung unter den akkreditierten Fortbildungsanbietern (derzeit im Ausmaß von 8 %) durchgeführt.