ÖÄK Facharztprüfung Strahlentherapie-Radioonkologie

Aktueller Prüfungstermin

  • 02.10.2025 (Anmeldeschluss: 02.07.2025)
  • Prüfungsort: Wien

Prüfungsmethode/-inhalt

Die Prüfung erfolgt mündlich in Form einer strukturiert mündlichen Prüfung, d.h. sowohl die Fragen als auch die erwarteten Antworten werden im Vorhinein festgelegt und die Fragen werden für die Kandidatinnen und Kandidaten nach dem gleichen Gewichtungsschlüssel ausgewählt. Es werden insgesamt 8 Fallvignetten plus Unterfragen geprüft.  

Diese werden an mehreren Prüfungsstationen von jeweils ein bis zwei Prüferinnen bzw. Prüfer abgefragt. Die Antworten der Kandidatinnen und Kandidaten werden mit dem vorgegebenen Antwortschlüssel verglichen und entsprechend bepunktet. Falsche und keine Antworten werden protokollarisch festgehalten. Am Ende der Prüfung werden die Bewertungsbögen eingesammelt und vor Ort ausgewertet.

Die Prüfung dauert für jede Kandidatin bzw. jeden Kandidaten etwa 2 Stunden. Vor Beginn der Prüfung erhalten Sie die Fallbeispiele für 60 Minuten zur Vorbereitung.

Die Auswertung der Prüfung erfolgt nach internationalen Evaluationskriterien. Die Bewertung wird ausschließlich mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bekannt gegeben. Um die Prüfung zu bestehen, müssen 6 von 8 Fallbeispielen positiv bewertet sein und pro Fall zumindest 3 von 5 Punkten erreicht werden.

Prüfungsinhalt: Den Prüfungsinhalten liegen die Ausbildungsinhalte gemäß Ärzte-Ausbildungsordnung für das Sonderfach Strahlentherapie-Radioonkologie zugrunde.

Es werden Themen aus folgenden Bereichen hinterfragt:

  1. Strahlenschutz
  2. physikalische und technische Grundlagen der Strahlentherapie
  3. klinisch – methodische Grundlagen der Brachytherapie
  4. biologische Grundlagen der Strahlentherapie
  5. Spezialverfahren in der Strahlentherapie
  6. Bestrahlungsplanung
  7. Tumorklassifikation und Dokumentation
  8. Strahlentherapie benigner Erkrankungen
  9. Tumoren des Kopf – Halsbereiches
  10. Schilddrüsentumoren
  11. Ophthalmologische Tumoren
  12. Tumoren des Gastrointestinaltraktes
  13. Tumoren des Urogenitalsystems
  14. Gynäkologische Tumoren
  15. Tumoren der Mamma
  16. Tumoren der Lunge und des Mediastinums
  17. Tumoren der Haut
  18. Tumoren der Bewegungs- und Stützorgane
  19. Tumoren des Zentralnervensystems
  20. Maligne Lymphome und Leukämien
  21. Maligne Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
  22. palliative Strahlentherapie
  23. Chemotherapie maligner Erkrankungen

Außerdem sind Grundkenntnisse der radiologischen Diagnostik und der Nuklearmedizin Themen der Prüfung.

Blueprint

Der „Blueprint“ ist ein Hilfsmittel für die Planung und Zusammenstellung der Arztprüfungen. Der Blueprint (auf Deutsch in etwa „Prüfungsplan“) ist der Themenkatalog (das Inhaltsverzeichnis) für die Facharztprüfung in einem Sonderfach. Er wurde von der zuständigen wissenschaftlichen Gesellschaft erarbeitet und orientiert sich an den Anforderungen, die an eine Fachärztin bzw. einen Facharzt in diesem Sonderfach gestellt werden. Für die Zusammenstellung jeder Prüfung wird ein prozentuell gewichteter Blueprint/Prüfungsplan verwendet. Damit ist sichergestellt, dass die Themen in jeder Prüfung im wesentlichen in gleichem Umfang enthalten sind.

Der in der Folge publizierte Blueprint/Prüfungsplan für das Sonderfach Strahlentherapie und Radioonkologie ist als Orientierungshilfe für die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten über Inhalte und Breite der Prüfung gedacht.

Vorbereitungsmöglichkeiten

Empfohlene Literatur:

  • C.A. Perez, L.W. Brady: Principles and Practice of Radiation Oncology
  • V. DeVita, S. Hellman, S.A. Rosenberg: Cancer. Principles and Practice of Oncology
  • E.K. Hansen, M. Roach III: Handbook of evidence-based radiation oncology
  • F. Giordano, F. Wenz: Strahlentherapie kompakt
  • I.Stöver, P. Feyer: Praxismanual Strahlentherapie
  • N. Lee, J. Lu: Target Volume Delineation and Field Setup: A Practical Guide for Conformal and Intensity-Modulated Radiation Therapy
  • S. Baatout: Radiobiology Textbook​​​

 

Prüfungsergebnisse

Das Prüfungsergebnis wird, wenn möglich, im Anschluss an die Prüfung mündlich mitgeteilt und bis 8 Wochen nach Prüfungstermin schriftlich versandt.