ÖÄK Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin
Prüfungsablauf/Organisatorisches
Wir ersuchen Sie, sich bis spätestens 15 Min. vor der Prüfung am Prüfungsort einzufinden.
Für den Eintritt in die Prüfungsräumlichkeit benötigen Sie einen gültigen Lichtbildausweis (Ärzte- oder Personalausweis, Führerschein, Reisepass).
Es gilt Handy- und Rauchverbot!
Bitte treffen Sie entsprechende Vorkehrungen, um das Verlängern von Kurzparken per Handy während der Prüfung zu vermeiden.
Für die Beantwortung der rund 25 Fallbeispiele stehen Ihnen 4 Stunden zur Verfügung.
30 Minuten vor dem Prüfungsende wird von der Prüfungsaufsicht auf die letzte halbe Stunde hingewiesen. Die Prüfung findet zeitgleich an allen Prüfungsorten statt.
Es dürfen keinerlei persönliche Arbeitsbehelfe (Schreibgeräte, Aufzeichnungsgeräte inkl. Mobiltelefone, Schlüsselbund, Papier) auf dem Schreibtisch liegen und es dürfen keinerlei Arbeitsbehelfe während der Prüfung verwendet werden.
Zulässig sind während der Prüfung nur die von der Akademie zur Verfügung gestellten Arbeitsbehelfe (Schreibgeräte, Prüfungsunterlagen). Notizen dürfen nur in die Prüfungsunterlage (z.B. im Fragenheft) gemacht werden. Anderes Notizpapier ist bei der Prüfung nicht erlaubt.
Das Verwenden unerlaubter Arbeitsbehelfe/Notizzettel hat den Entzug dieser Materialien durch die Prüfungsaufsicht zur Folge und kann den Abbruch der Prüfung zur Folge haben. Die Klärung des Sachverhaltes und etwaige Rückerstattung der Materialien erfolgen nach der Prüfung (in einem Zeitraum von max. 2 Wochen).
Die Kommunikation zwischen den Kandidatinnen und Kandidaten ist während der Prüfung strengstens untersagt und kann den Prüfungsausschluss zur Folge haben.
Das Aufzeichnen von Prüfungsfällen ist unzulässig und hat den unmittelbaren Abbruch der Prüfung, den Entzug der Prüfungsunterlage sowie der unerlaubt eingesetzten Materialien zur Folge. Die Aufzeichnung von Prüfungsfragen/-fällen kann zu einer disziplinarrechtlichen Anzeige führen.
Falls Sie der Meinung sind, dass in einem Fallbeispiel unklare Formulierungen vorhanden sind, teilen Sie dies bitte der Prüfungsaufsicht mit. Ihr Kommentar wird im Prüfungsprotokoll vermerkt und bei der Nachrevision der Fälle bearbeitet.