Evaluierung der akkreditierten Fortbildungsanbietenden


Wie in § 24 Abs.2 der Verordnung über ärztliche Fortbildung festgelegt, obliegt „dem Akkreditierungsrat die Qualitätsevaluierung der akkreditierten Fortbildungsanbietenden und DFP-approbierten Fortbildungen.“

Um diesem in der Verordnung festgelegten Anspruch nachzukommen, wird unter anderem jährlich eine Umfrage unter den akkreditierten Fortbildungsanbietenden durchgeführt. Akkreditierte Anbietende haben den Sonderstatus inne, Fortbildungen selbständig qualitätsgesichert zu approbieren.
 
Ziel der Befragung ist es, die Einhaltung der in der Verordnung über ärztliche Fortbildung festgelegten Qualitätsstandards (insbesondere § 17 und § 18) stichprobenartig zu überprüfen. Ergänzend behält sich die Österreichische Akademie der Ärzte vor, weitere Fortbildungsanbietende zu evaluieren.
 
Die Stichprobe wird aus sämtlichen akkreditierten Fortbildungsanbietenden per Zufallsgenerator ermittelt. Die Stichprobengröße ist derzeit mit 8 % festgelegt.

Die Erhebung wird über eine Online-Befragung durchgeführt. Der standardisierte Fragebogen ist zweiteilig aufgebaut:
 
Teil 1: Allgemeine Fragen zur grundsätzlichen Tätigkeit als Fortbildungsanbietende
Teil 2: veranstalterspezifisch, basiert auf drei konkreten, zufällig ausgewählten, Fortbildungen des Letztjahres.

Die Auswertung der Evaluierung dient dem primären Zweck, die Angaben der befragten Anbietenden auf Richtigkeit, Plausibilität und DFP-Konformität zu prüfen. Dazu werden die Fragebögen einzeln ausgewertet und schließlich eine individualisierte Rückmeldung an die ausgewählten Institutionen erstellt.

Auffällige Ergebnisse und Pflichtverletzungen der Fortbildungsanbietenden werden dem Akkreditierungsrat zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise vorgelegt und der betroffene Anbietende wird informiert.