ÖÄK Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin
Bestanden/Nicht bestanden
Bewertung der Prüfung
Die Prüfung wird anonymisiert nach einem objektiven, standardisierten Verfahren bewertet, d.h. dass die Antworten aller Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Fall von einer Examinatorin bzw. einem Examinator korrigiert werden; bei 25 Fällen sind also 25 Examinatorinnen und Examinatoren tätig (jeder Examinatorin bzw. jeder Examinator bewertet einen Fall aller Kandidatinnen und Kandidaten).
Examinatorinnen und Examinatoren sind Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin, die für die Korrektur geschult werden und diese unter Aufsicht des Prüfungsausschusses in etwa 1 1/2-tägiger Arbeit im Rahmen einer Klausur in Wien durchführen.
Für jede dem Antwortschlüssel entsprechende Antwort vergibt die Examinatorin bzw. der Examinator einen Punkt. Bepunktet werden auch Synonyme, die dem Antwortschlüssel inhaltlich entsprechen.
Die Ergebnisermittlung erfolgt mittels elektronischer Erfassung der von den Examinatorinnen und Examinatoren bewerteten Prüfungsbögen.
Bestehensgrenze
Die Bestehensgrenze richtet sich nach Schwierigkeit der Prüfung (90 % vom Mittelwert aller Kandidatinnen und Kandidaten eines Prüfungstermines). Sie liegt im Allgemeinen zwischen 55 % und 60 % der möglichen Gesamtpunkte, wobei 51 % nicht unterschritten werden dürfen.
Wann erhalten Sie Ihr Prüfungsergebnis?
Sie werden innerhalb von 8 Wochen nach der Prüfung schriftlich von Ihrem Prüfungsergebnis verständigt. Telefonische Auskünfte über das Prüfungsergebnis sind nicht möglich.
Wenn Sie bestanden haben ...
... erhalten Sie ein Prüfungszertifikat per Post zugesandt.
Dieses Prüfungszertifikat reichen Sie zusammen mit dem Nachweis über die Mindestausbildungszeit und dem vollständig positiv ausgefüllten Rasterzeugnis bei Ihrer Ärztekammer ein, um das Ius practicandi zu erlangen.
Für die Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin wurde die Grundsatzentscheidung getroffen, innerhalb des Bereichs "bestanden" nicht weiter zu differenzieren und keinesfalls besser von schlechter Geeigneten zu unterscheiden.
Wenn Sie nicht bestanden haben ...
… können Sie nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in Ihrer Landesärztekammer Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Die Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen ist nur bei Vorliegen eines negativen Prüfungsergebnisses und nur während der Beschwerdefrist (28 Tage nach erfolgter Zustellung der Mitteilung) gestattet.
Falls Sie der Meinung sind, dass das negative Prüfungsergebnis zu Unrecht besteht, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde gegen das Prüfungsergebnis zu erheben.
Achtung: Die Beschwerde ist schriftlich zu begründen und bis spätestens 28 Tagen nach erfolgter Zustellung bei der Österreichischen Akademie der Ärzte einzubringen. Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Einlangens der Beschwerde bei der Österreichischen Akademie der Ärzte GmbH ausschlaggebend. Im Falle einer Beschwerde ist der Antritt zur Wiederholungsprüfung erst nach Vorliegen des Ergebnisses des Beschwerdeverfahrens zulässig!
Wiederholungsprüfung
Die Anzahl der Prüfungsantritte ist auf fünf Prüfungsantritte begrenzt. Der letzte (fünfte) Prüfungsantritt wird in Form einer mündlichen, kommissionellen Prüfung abgehalten. Sie ist vor einem kommissionellen Prüfungsausschuss von drei Personen in Form einer strukturierten mündlichen Prüfung abzulegen.
Neuerliche Anmeldung
Im Falle einer Wiederholungsprüfung müssen Sie sich neu anmelden. Es genügt, wenn Sie das Anmeldeformular diesmal bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin direkt an die Österreichische Akademie der Ärzte schicken. Beim letzten (fünften) Prüfungsantritt (mündlich, kommissionelle Prüfung) ist das Anmeldeformular bis spätestens 5 Wochen vor dem Prüfungstermin an die Österreichische Akademie der Ärzte zu schicken.