Facharztprüfung

ÖÄK Facharztprüfung Anmeldung/Abmeldung/Prüfungsgebühr

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei Ihrer zuständigen Ärztekammer.

Dafür erforderlich sind das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular samt Zeitbestätigung und soweit bereits vorhandene Rasterzeugnisse in Kopie, die Sie während Ihrer Ausbildung erhalten haben.

Bei Prüfungsanmeldung im Sonderfach "Anästhesiologie und Intensivmedizin" bitte auch die EDAIC Part I Anmeldung bzw. das Ergebnis beilegen.

Die kompletten Unterlagen senden Sie schriftlich an Ihre zuständige Ärztekammer. Diese prüft die Antrittsvoraussetzungen und erteilt die Zulassung.

Die Bestätigung über die Zulassung in Form einer Anmeldebestätigung erhalten Sie von der Österreichischen Akademie der Ärzte bis spätestens 3 Monate (Anmeldeschluss) vor dem Prüfungstermin .

Voraussetzungen für den Antritt

Für alle Sonderfächer außer den Internistischen Sonderfächern sowie der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie:

Voraussetzung für die Zulassung zur Facharztprüfung ist der Nachweis von 44 anrechenbaren Ausbildungsmonaten zum Anmeldeschluss (jeweils 3 Monate vor dem Prüfungstermin).

Für die Internistischen Sonderfächer:

Die Prüfung der Internistischen Sonderfächern besteht aus zwei Teilen: Grundprüfung und Schwerpunktprüfung (in den Fächern Angiologie, Endokrinologie und Dabetologie, Gastroenterologie und Hepatologie, Hämatologie und internistische Onkologie, Infektiologie, Innere Medizin (allgemein), Intensivmedizin, Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie und Rheumatologie).

Die Anmeldung zur Grundprüfung Innere Medizin kann frühestens nach 33 Monaten Grundausbildung (9 Monate Basisausbildung + 24 Monate Sonderfach-Grundausbildung) erfolgen.

Die Anmeldung zu den einzelnen Schwerpunktprüfungen kann frühestens nach 53 Monaten (9 Monate Basisausbildung + 27 Monate Sonderfachgrundausbildung + 17 Monate Sonderfachschwerpunktausbildung) erfolgen.

Die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung über die Sonderfach-Grundausbildung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung über die Sonderfach-Schwerpunktausbildung.

Für das Sonderfach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie:

ÄAO 2006: 20 Ausbildungsmonate im Hauptfach

ÄAO 2015: 29 Ausbildungsmonate (9 Monate Basisausbildung, 15 Monate Sonderfachgrundausbildung und 5 Monate Sonderfachschwerpunktausbildung)

Fristen

Der Anmeldschluss ist jeweils 3 Monate vor dem Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr für die ÖÄK Facharztprüfung wurde von der Österreichischen Ärztekammer für 2025 mit € 1.395,00 festgelegt (für die Prüfungen der Internistischen Sonderfächer nach ÄAO 2015 beträgt die Prüfungsgebühr für 2025 € 697,50 pro Teilprüfung).

Sie wird mit der Anmeldebestätigung vorgeschrieben und ist bis spätestens 1 Woche vor Ihrem geplanten Prüfungstermin auf das Konto der Österreichischen Akademie der Ärzte, IBAN AT46 2011 1283 4350 3902 zu bezahlen.

Im Rahmen der Werbungskosten sind die Prüfungsgebühr und die Fahrtkosten steuerlich absetzbar.

Details zur Prüfungsgebühr lesen Sie im Infoblatt Übersicht Prüfungsgebühr für die ÖÄK Arztprüfungen.

Verpflichtender Prüfungsantritt

Seit 01.01.2007 müssen alle Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung, die die selbstständige Berufsberechtigung als Fachärztin bzw. Facharzt neu erreichen wollen, und die Ausbildung nach dem 31.12.2006 beendet haben, die Facharztprüfung ablegen. Wichtig ist, wenn auch nur eine einzige Ausbildungszeit nach dem 31.12.2006 liegt, muss die Prüfung gemacht werden.

Abmeldung

Sie können von der Prüfung zurücktreten, indem Sie die Abmeldung schriftlich der Österreichischen Akademie der Ärzte bekannt geben. Eine telefonische Abmeldung ist nicht ausreichend. Bitte beachten Sie die Fristen und begründen Sie Ihre Abmeldung. Die Österreichische Ärztekammer prüft, ob die Abmeldung einen berücksichtigungswürdigen Grund enthält.

Kostenrückerstattung bei Abmeldung

  • Wenn Sie sich bis spätestens 2 Wochen nach der Prüfung mit einer Begründung, die von der Österreichischen Ärztekammer anerkannt wird (Nachweise, wie z.B. Attest bei Erkrankung erforderlich), abmelden, entstehen Ihnen keine Kosten, die Prüfungsgebühr wird rückerstattet.
  • Wenn Sie sich bis zu 2 Wochen vor der Prüfung ohne Begründung abmelden, wird Ihnen die Prüfungsgebühr rückerstattet.
  • Wenn Sie sich erst innerhalb von 2 Wochen vor der Prüfung abmelden, bzw. bei der Prüfung nicht erscheinen, müssen Sie die gesamte Prüfungsgebühr bezahlen.

Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten & Ausbildung von Nicht-EWR-Bürger:in

Wenn Sie nicht Mitglied einer Landesärztekammer sind und Ihnen im Zuge der Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten oder weil Sie nicht EWR-Bürgerin bzw. EWR-Bürger sind, die Prüfung vorgeschrieben wird, erhalten Sie alle dazu notwendigen Unterlagen und Informationen auf den Internetseiten der Österreichischen Ärtzekammer.

Die Bestätigung über die Zulassung erhalten Sie von der Österreichischen Akademie der Ärzte GmbH bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin.