Dem Referat obliegen die Belange und Interessen der gutachterlich tätigen Ärzteschaft. Dazu gehören insbesondere die Qualitätssicherung in der ärztlichen Begutachtung sowie die Erteilung von Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, die für die gutachterlich tätigen Ärzte von zentraler Bedeutung sind.
Ausbildung
Die Tätigkeit als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger erfordert den Nachweis der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen (§ 2 SDG) und ist an die Eintragung der Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste gebunden. Die Eintragung erfordert insbesondere die positive Absolvierung der Gutachterprüfung.
Zur Vorbereitung auf die Gutachterprüfung bietet das Gutachterreferat der ÖÄK in Zusammenarbeit mit der österreichischen akademie der ärzte und dem Zentrum für Medizinrecht entsprechende Intensivseminare an.
Hier finden Sie die ÖÄK Honorarordnung für gutachterliche Tätigkeiten, beschlossen am 07.12.2021.
und die ÖÄK Richtlinie Ärztekommission, beschlossen am 14.05.2011.
Leiter
ÖÄK-VP Dr. Harald SCHLÖGEL, Präsident der ÄK für Niederösterreich
Referent
Dr. Andreas STEINBAUER
Co-Referenten
Dr. Gabriela SEHER
Univ.-Doz. Dr. Ernst ORTHNER
Juristische Betreuung
Mag. Anna SCHWARZ
Assistenz
Silvia GRAF, Tel: 01/51406-3015, Fax: 01/51406-3042, E-Mail: mmmcy5ncmFmQGFlcnp0ZWthbW1lci5hdA==