Coronavirus - Vorlage von Originaldokumenten
Für Anträge gem. § 14 ÄrzteG auf Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten sowie Anträge gem. § 27 ÄAO 2015 iVm § 14 ÄrzteG auf Wechsel in die neue Ausbildungsordnung kann für die Dauer der Pandemie im Ausnahmefall vorübergehend von der Pflicht zur Vorlage von Originaldokumenten abgesehen werden, beispielweise wenn aufgrund der eingeschränkten Reisemöglichkeiten die Beschaffung von Originaldokumenten nicht möglich ist oder Ihre zuständige Landesärztekammer den Parteienverkehr noch nicht wieder aufgenommen hat. Ist eine persönliche Antragstellung möglich, ist der Antrag unter Vorlage von Originaldokumenten im Wege Ihrer Landesärztekammer einzubringen.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Landesärztekammer, ob eine persönliche Antragstellung erfolgen kann und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin! Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier.
Anrechnung gem. §27 Abs. 2 ÄAO 2015
Infoblatt
Richtlinie zur Anerkennung von absolvierten Ausbildungszeiten
Anrechnungsformular gem. § 27 Abs. 2 ÄAO 2015
Anrechnung gem. §27 Abs. 4 ÄAO 2015 (Orthopädie und Traumatologie)
Antragstellung:
Anrechnungsformular Ortho/Trauma gem. § 27 Abs. 4 ÄAO 2015
Beilage Anrechnung Ortho/Trauma gem. § 27 Abs. 4 ÄAO 2015
Einreichung für das Facharzt-Diplom:
Anlage 23 Orthopädie und Traumatologie: Sonderfach - Grundausbildung
Weitere Fragen richten Sie bitte an Ihre zuständige Landesärztekammer.
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