Um medizinische Substitutionsbehandlungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Suchtgiftrechts durchzuführen, hat der Arzt (insbesondere Ärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie) mittels eines ÖÄK-Diploms den Nachweis über den Erwerb ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zu führen.
Voraussetzung für den Erwerb des ÖÄK-Diploms Substitutionsbehandlung ist das Absolvieren des Basismoduls Substitutionsbehandlung (mind. 40 Einheiten). Nach Abschluss der Basisweiterbildung ist gesetzlich eine regelmäßige vertiefende Weiterbildung erforderlich (2 Qualitätszirkel pro Jahr bzw 6 Qualitätszirkel in drei Jahren).