Die Ärztekammern in den Bundesländern und deren Dachorganisation Österreichische Ärztekammer bilden die demokratisch legitimierte Interessensvertretung der österreichischen Ärzteschaft. Während die Gesamtinteressen des Ärztestandes in den Vollversammlungen und Vorständen zu behandeln sind und von den Präsidenten nach außen vertreten werden, werden die spezifisch kurienrelevanten Interessen von den Kurienversammlungen und ihren Obleuten wahrgenommen.
Dementsprechend erfolgt eine Zuordnung gemäß den spezifischen Interessen als angestellter Arzt oder als niedergelassener Arzt in den ebenso genannten Kurien. Die Zuordnung der Ärzte zur Kurie der angestellten oder der niedergelassenen Ärzte erfolgt grundsätzlich danach, ob der Schwerpunkt der ärztlichen Berufsausübung in freiberuflicher Tätigkeit oder in einer ärztlichen Tätigkeit als angestellter Arzt liegt. Die von den Mitgliedern einer Kurie gewählten Kammerräte bilden die Kurienversammlungen, welche als teilautonome Interessenvertretungsorgane gesetzlich eingerichtet sind.
Neben der Förderung der jeweiligen beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Berufsgruppe der angestellten beziehungsweise der niedergelassenen Ärzte, sind die Kurien-Organe auch dazu berufen, die jeweils spezifischen Agenden als Arbeitnehmer- oder Arbeitgeber-Vertretung wahrzunehmen, d.h. die Verhandlung und den Abschluss von allgemein gültigen Entgeltvereinbarungen auf Arbeitnehmerseite, oder Kollektivverträgen auf Arbeitgeberseite durchzuführen. Daneben sind vom Ärztegesetz den Kurien noch zahlreiche weitere Aufgaben zugeordnet und können vom Vorstand weitere Agenden zugewiesen werden.