Ausstellung von Bescheinigungen (EU-Konformität & Good Standing)
Ausstellung von Bescheinigungen
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) ist die zuständige Behörde für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß Richtlinie 2005/36/EG, in denen die EU-Konformität einer in Österreich absolvierten ärztlichen Ausbildung (Studium der Humanmedizin und postgraduelle Ausbildung zur Ärztin / zum Arzt für Allgemeinmedizin bzw. zur Fachärztin / zum Facharzt) sowie die disziplinäre Unbescholtenheit migrationswilliger Ärzt*innen bestätigt wird.
Die Ausstellung erfolgt auf Antrag.
EU-Konformitätsbescheinigung
Die Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr 2014 sieht für die Ausstellung einer EU-Konformitätsbescheinigung eine Gebühr iHv € 53,85 vor (Tarife 2025).
Die Beantragung einer Bescheinigung über die EU-Konformität der Ausbildung ist Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. Fachärzt*innen vorbehalten. Der Antrag kann unter mmmbWlncmF0aW9uQGFlcnp0ZWthbW1lci5hdA== eingebracht werden. Siehe dazu das weiter unten zum Download angebotene Informationsblatt.
Unbescholtenheitsbescheinigung (Certificate of Good Standing)
Die Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr 2014 sieht für die Ausstellung einer Unbescholtenheitsbescheinigung eine Gebühr iHv € 30,37 vor (Tarife 2025).
Die Beantragung einer Unbescholtenheitsbescheinigung kann unter mmmbWlncmF0aW9uQGFlcnp0ZWthbW1lci5hdA== eingebracht werden. Siehe dazu das folgende Informationsblatt.
EU-Konformitätsbescheinigungen für Absolvent*innen und Turnusärzt*innen
Absolvent*innen und Turnusärzt*innen, die über einen Studienabschluss der Humanmedizin einer österreichischen Universität verfügen, werden gebeten, sich zur Ausstellung einer EU-Konformitätsbescheinigung über ihre ärztliche Grundausbildung an das zuständige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung unter mmmbWluaXN0ZXJpdW1AYm1id2YuZ3YuYXQ= zu wenden. Bitte führen Sie im Betreff folgendes an: An die Sektion IV, Universitäten und Fachhochschulen, Abteilung IV/9.